Wann ist ein professionelles Immobiliengutachten sinnvoll?
Emotionen rausnehmen. Fakten schaffen.
Immobilien sind fast immer der größte Vermögenswert. Wenn es um die Aufteilung, Versteuerung oder den Verkauf dieses Wertes geht, prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Ein falscher Wert kann zehntausende Euro kosten oder Familien endgültig entzweien. Eine unabhängige Wertermittlung kann helfen, den Immobilienwert sachlich zu besprechen. Das Gutachten dokumentiert die Bewertungsgrundlagen; Zweck, Stichtag und Anforderungen der Beteiligten bestimmen den benötigten Umfang.
Erbschaft & Schenkung
Prüfung des Immobilienwerts bei Erbschaft oder Schenkung. Ein geeignetes Gutachten kann den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts unterstützen.
Spezifische Lösung ansehen →Scheidung & Trennung
Neutrale Wertermittlung für die Vermögensaufteilung und den Zugewinnausgleich. Anforderungen an eine Verwendung im Verfahren werden vorab geklärt.
Spezifische Lösung ansehen →Hauskauf & Immobilienkauf
Fachliche Einordnung des Kaufpreises und der wertrelevanten Objekteigenschaften als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung.
Spezifische Lösung ansehen →Gewerbeimmobilien & Betriebsvermögen
Bewertung gewerblich genutzter und vermieteter Immobilien für Kauf, Verkauf oder betriebliche Fragestellungen. Zweck und Umfang werden vorab abgestimmt.
Spezifische Lösung ansehen →Pflegefall & Betreuung
Dokumentierte Wertermittlung bei Pflegebedarf und Betreuung. Die Anforderungen an eine Vorlage beim Betreuungsgericht werden für den konkreten Fall geklärt.
Spezifische Lösung ansehen →Immobilienverkauf
Marktwert und Angebotspreis einordnen, Unterlagen vorbereiten und die passende Bewertungsform für Ihren Verkauf auswählen.
Spezifische Lösung ansehen →"Bei der Aufteilung unseres Elternhauses gab es viel böses Blut. Das absolut neutrale und detaillierte Gutachten von Herrn Hildermann hat die Diskussionen sofort beendet, da die Zahlen einfach schwarz auf weiß und für jeden nachvollziehbar auf dem Tisch lagen."
Ihr Anlass ist nicht dabei?
Jeder Fall ist individuell. Wir beraten Sie gerne zu Sonderfällen (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurecht).
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