Restnutzungsdauer Gutachten

Restnutzungsdauer-Gutachten: Voraussetzungen für höhere AfA

Prüfen lassen, ob eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes begründet werden kann. Den vorgesehenen Einsatz für die Gebäudeabschreibung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

DIN EN ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERT
MITGLIED IM GUTACHTERAUSSCHUSS ÜBERLINGEN
ÜBER 15 JAHRE ERFAHRUNG

Wann kommt eine kürzere Nutzungsdauer infrage?

Die reguläre Gebäudeabschreibung richtet sich unter anderem nach Gebäudeart und Fertigstellungszeitpunkt. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eröffnet unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Dafür ist ein auf das konkrete Gebäude bezogener Nachweis erforderlich; das Baujahr allein genügt nicht.

Das Gutachten untersucht die für die Nutzungsdauer relevanten Merkmale und begründet die Einschätzung. Ob sich daraus eine höhere Abschreibung und ein steuerlicher Vorteil ergeben, hängt vom Ergebnis und Ihrer steuerlichen Situation ab. Ein bestimmter AfA-Satz oder die Anerkennung wird nicht zugesichert.

Was vor einem RND-Gutachten zu klären ist

Abschreibung und Steuerwirkung

Eine höhere Abschreibung ist nicht mit einer gleich hohen Steuerersparnis gleichzusetzen. Die Wirkung für Ihren Fall berechnet Ihre steuerliche Beratung.

Aufwand und Nutzen

Besprechen Sie Objektzustand, Unterlagen und den möglichen Nutzen vor der Beauftragung. Eine bestimmte Amortisationszeit lässt sich vorab nicht versprechen.

Objektbezogene Begründung

Unterlagen und Ortstermin liefern die Grundlagen. Eine bloße Übernahme einer modellhaften Restnutzungsdauer ersetzt keinen geeigneten Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer.

"Das Gutachten von Herrn Hildermann konnte dem Finanzamt schlüssig eine Restnutzungsdauer von 25 statt 50 Jahren nachweisen. Dadurch haben wir unsere jährliche Abschreibung verdoppelt. Eine Investition, die sich sofort ausgezahlt hat."
Zufriedene Mandanten
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer

Besprechen Sie die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir die Fragestellung und die vorhandenen Unterlagen. Unsere Preisübersicht enthält auch das Restnutzungsdauer-Gutachten.

Rechtliche Grundlagen: § 7 EStG zur Gebäudeabschreibung und BFH IX R 14/23 zum Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Kontaktaufnahme

Wie kann ich Ihnen helfen?

Fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch an. Ich melde mich persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam klären wir Anlass, Umfang und Zeitplan.

Worum geht es?
Objektart

Sie möchten lieber schreiben? Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@hildermann-immobilien.de. Hilfreich sind Ort, Immobilienart, Anlass und eine mögliche Frist.

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Datenschutz.

Ihr Gutachter
Andreas Hildermann

Andreas Hildermann

DIN EN ISO / IEC 17024
Als zertifizierter Sachverständiger bewerte ich Ihre Immobilie unabhängig und dokumentiere die Grundlagen und die Herleitung des Werts. Den Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Gutachtens klären wir vor der Beauftragung.
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