Restnutzungsdauer-Gutachten: Voraussetzungen für höhere AfA
Wann kommt eine kürzere Nutzungsdauer infrage?
Die reguläre Gebäudeabschreibung richtet sich unter anderem nach Gebäudeart und Fertigstellungszeitpunkt. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eröffnet unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Dafür ist ein auf das konkrete Gebäude bezogener Nachweis erforderlich; das Baujahr allein genügt nicht.
Das Gutachten untersucht die für die Nutzungsdauer relevanten Merkmale und begründet die Einschätzung. Ob sich daraus eine höhere Abschreibung und ein steuerlicher Vorteil ergeben, hängt vom Ergebnis und Ihrer steuerlichen Situation ab. Ein bestimmter AfA-Satz oder die Anerkennung wird nicht zugesichert.
Was vor einem RND-Gutachten zu klären ist
Abschreibung und Steuerwirkung
Eine höhere Abschreibung ist nicht mit einer gleich hohen Steuerersparnis gleichzusetzen. Die Wirkung für Ihren Fall berechnet Ihre steuerliche Beratung.
Aufwand und Nutzen
Besprechen Sie Objektzustand, Unterlagen und den möglichen Nutzen vor der Beauftragung. Eine bestimmte Amortisationszeit lässt sich vorab nicht versprechen.
Objektbezogene Begründung
Unterlagen und Ortstermin liefern die Grundlagen. Eine bloße Übernahme einer modellhaften Restnutzungsdauer ersetzt keinen geeigneten Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer.
"Das Gutachten von Herrn Hildermann konnte dem Finanzamt schlüssig eine Restnutzungsdauer von 25 statt 50 Jahren nachweisen. Dadurch haben wir unsere jährliche Abschreibung verdoppelt. Eine Investition, die sich sofort ausgezahlt hat."Zufriedene Mandanten
Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer
Besprechen Sie die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir die Fragestellung und die vorhandenen Unterlagen. Unsere Preisübersicht enthält auch das Restnutzungsdauer-Gutachten.
Rechtliche Grundlagen: § 7 EStG zur Gebäudeabschreibung und BFH IX R 14/23 zum Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch an. Ich melde mich persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam klären wir Anlass, Umfang und Zeitplan.
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