Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung
Bei einer Erbschaft können unterschiedliche Immobilienwerte benötigt werden: für steuerliche Fragestellungen, eine Auszahlung unter Miterben oder die Vorbereitung eines Verkaufs.
Ein Gutachten untersucht die Immobilie zum vereinbarten Stichtag und dokumentiert die verwendeten Grundlagen. Erscheint ein steuerlich festgestellter Grundstückswert zu hoch, kommt ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG infrage. Ob dieser Weg für Ihren Fall geeignet ist, stimmen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Auf einen Blick: Bewertung bei Erbschaft
- Anlass: Steuerliche Bewertung, Auszahlung unter Miterben oder Verkaufsplanung.
- Lösung: Für steuerliche Fragen: Voraussetzungen eines Nachweises nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
- Ergebnis: Eine begründete Wertableitung. Die steuerlichen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab.
- Qualifikation: Bewertung durch einen HypZert F-zertifizierten Sachverständigen mit dokumentierten Grundlagen.
Welcher Wert wird für welchen Zweck benötigt?
| Zweck | Vorab klären | Beitrag der Bewertung |
|---|---|---|
| Steuerlicher Nachweis | Bescheid, Stichtag und Anforderungen mit der Steuerberatung besprechen | Objekteigenschaften und Wertableitung nachvollziehbar dokumentieren |
| Auszahlung unter Miterben | Bewertungsauftrag, Empfänger und Stichtag gemeinsam abstimmen | Eine sachliche Grundlage für Verhandlungen schaffen |
| Verkaufsplanung | Benötigte Untersuchungstiefe und zeitlichen Rahmen festlegen | Marktwert als Orientierung für die Preisentscheidung ermitteln |
Immobilienwerte nachvollziehen. Entscheidungen vorbereiten.
Objektbezogene Prüfung
Zustand, Nutzung und wertrelevante Besonderheiten werden anhand der verfügbaren Unterlagen und der Untersuchung eingeordnet. Eine Steuerersparnis steht nicht schon vor der Bewertung fest.
Klarheit in der Erbengemeinschaft
Bei Auszahlungen an Miterben kann ein neutrales Gutachten eine gemeinsame Grundlage für Gespräche schaffen. Es dokumentiert die Wertermittlung, ersetzt aber keine rechtliche Einigung.
Zertifizierte Sicherheit
Welche Gutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen können, regelt § 198 BewG. Neben der Qualifikation sind die Grundlagen und die Nachvollziehbarkeit im Einzelfall maßgeblich.
"Das Finanzamt hatte das Haus unserer Eltern fast 30% zu hoch eingeschätzt. Mit dem detaillierten Gutachten von Herrn Hildermann konnten wir den Steuerbescheid erfolgreich anfechten und uns einen sehr hohen Betrag an Erbschaftssteuer sparen."
Häufige Fragen zur Bewertung bei Erbschaft
Klären Sie den Immobilienwert für Ihren Nachlass.
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welcher Bewertungsumfang für Ihren Zweck sinnvoll ist.
In 3 Schritten zum Gutachten
Erstgespräch
Wir klären Ihr Anliegen und den Umfang der Bewertung – unverbindlich und kostenfrei.
Ortstermin
Bei einem Gutachten besichtige ich Ihre Immobilie persönlich. Die Marktpreisanalyse erfolgt ohne Besichtigung auf Basis der verfügbaren Angaben und Marktdaten.
Gutachtenerstellung
Sie erhalten die vereinbarte Bewertung mit nachvollziehbarer Herleitung und Erläuterung des Ergebnisses.
"Häufig zeigt uns erst der Verlust, was die Dinge wirklich wert sind. Ich helfe Ihnen gewinnbringend zu handeln."Andreas Hildermann
Wie kann ich Ihnen helfen?
Fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch an. Ich melde mich persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam klären wir Anlass, Umfang und Zeitplan.
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