Immobilienbewertung bei Erbschaft am Bodensee

Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung

Nachvollziehbare Immobilienwerte für die Aufteilung eines Nachlasses und steuerliche Fragestellungen. Wir klären Bewertungszweck, Stichtag und den passenden Gutachtenumfang.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren Immobilienwert nachvollziehbar prüfen.
DIN EN ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERT
MITGLIED IM GUTACHTERAUSSCHUSS ÜBERLINGEN
ÜBER 15 JAHRE ERFAHRUNG
Anlass und Bewertungsstichtag klären

Bei einer Erbschaft können unterschiedliche Immobilienwerte benötigt werden: für steuerliche Fragestellungen, eine Auszahlung unter Miterben oder die Vorbereitung eines Verkaufs.

Ein Gutachten untersucht die Immobilie zum vereinbarten Stichtag und dokumentiert die verwendeten Grundlagen. Erscheint ein steuerlich festgestellter Grundstückswert zu hoch, kommt ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG infrage. Ob dieser Weg für Ihren Fall geeignet ist, stimmen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.

Auf einen Blick: Bewertung bei Erbschaft

  • Anlass: Steuerliche Bewertung, Auszahlung unter Miterben oder Verkaufsplanung.
  • Lösung: Für steuerliche Fragen: Voraussetzungen eines Nachweises nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
  • Ergebnis: Eine begründete Wertableitung. Die steuerlichen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab.
  • Qualifikation: Bewertung durch einen HypZert F-zertifizierten Sachverständigen mit dokumentierten Grundlagen.

Welcher Wert wird für welchen Zweck benötigt?

Zweck Vorab klären Beitrag der Bewertung
Steuerlicher Nachweis Bescheid, Stichtag und Anforderungen mit der Steuerberatung besprechen Objekteigenschaften und Wertableitung nachvollziehbar dokumentieren
Auszahlung unter Miterben Bewertungsauftrag, Empfänger und Stichtag gemeinsam abstimmen Eine sachliche Grundlage für Verhandlungen schaffen
Verkaufsplanung Benötigte Untersuchungstiefe und zeitlichen Rahmen festlegen Marktwert als Orientierung für die Preisentscheidung ermitteln

Immobilienwerte nachvollziehen. Entscheidungen vorbereiten.

Objektbezogene Prüfung

Zustand, Nutzung und wertrelevante Besonderheiten werden anhand der verfügbaren Unterlagen und der Untersuchung eingeordnet. Eine Steuerersparnis steht nicht schon vor der Bewertung fest.

Klarheit in der Erbengemeinschaft

Bei Auszahlungen an Miterben kann ein neutrales Gutachten eine gemeinsame Grundlage für Gespräche schaffen. Es dokumentiert die Wertermittlung, ersetzt aber keine rechtliche Einigung.

Zertifizierte Sicherheit

Welche Gutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen können, regelt § 198 BewG. Neben der Qualifikation sind die Grundlagen und die Nachvollziehbarkeit im Einzelfall maßgeblich.

"Das Finanzamt hatte das Haus unserer Eltern fast 30% zu hoch eingeschätzt. Mit dem detaillierten Gutachten von Herrn Hildermann konnten wir den Steuerbescheid erfolgreich anfechten und uns einen sehr hohen Betrag an Erbschaftssteuer sparen."

– P.L., Miterbe
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Bewertung bei Erbschaft

Klären Sie den Immobilienwert für Ihren Nachlass.

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welcher Bewertungsumfang für Ihren Zweck sinnvoll ist.

Kosten und Angaben für ein Angebot · Unterlagen vorbereiten

Der Ablauf

In 3 Schritten zum Gutachten

1

Erstgespräch

Wir klären Ihr Anliegen und den Umfang der Bewertung – unverbindlich und kostenfrei.

2

Ortstermin

Bei einem Gutachten besichtige ich Ihre Immobilie persönlich. Die Marktpreisanalyse erfolgt ohne Besichtigung auf Basis der verfügbaren Angaben und Marktdaten.

3

Gutachtenerstellung

Sie erhalten die vereinbarte Bewertung mit nachvollziehbarer Herleitung und Erläuterung des Ergebnisses.

"Häufig zeigt uns erst der Verlust, was die Dinge wirklich wert sind. Ich helfe Ihnen gewinnbringend zu handeln."
Andreas Hildermann
Kontaktaufnahme

Wie kann ich Ihnen helfen?

Fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch an. Ich melde mich persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam klären wir Anlass, Umfang und Zeitplan.

Worum geht es?
Objektart

Sie möchten lieber schreiben? Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@hildermann-immobilien.de. Hilfreich sind Ort, Immobilienart, Anlass und eine mögliche Frist.

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Datenschutz.

Ihr Gutachter
Andreas Hildermann

Andreas Hildermann

DIN EN ISO / IEC 17024
Als zertifizierter Sachverständiger bewerte ich Ihre Immobilie unabhängig und dokumentiere die Grundlagen und die Herleitung des Werts. Den Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Gutachtens klären wir vor der Beauftragung.
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