Restnutzungsdauer-Gutachten: Steuern sparen durch höhere AfA
Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt.
Das Finanzamt setzt für die Gebäudeabschreibung (AfA) bei Immobilieneigentum pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) oder bei Altbauten 40 Jahren (2,5 % AfA) an. Doch viele Immobilien haben aufgrund ihres Baujahrs, ihres Erhaltungszustands oder spezifischer Mängel eine deutlich kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer.
Durch ein sachverständiges Gutachten zur Restnutzungsdauer weisen wir dem Finanzamt rechtssicher nach, dass das Gebäude schneller abschreibt, wodurch Sie Ihre jährliche Steuerlast signifikant senken können.
Darum lohnt sich ein RND-Gutachten:
Direkte Steuerersparnis
Erhöhen Sie Ihren jährlichen AfA-Satz von 2 % auf beispielsweise 3 % oder 4 % – das bedeutet tausende Euro Ersparnis pro Jahr.
Schneller Return on Investment
Die Kosten für das Gutachten amortisieren sich in der Regel bereits im ersten oder zweiten Jahr der höheren Abschreibung.
Konformität mit dem BFH
Unsere Gutachten basieren auf den strengen Maßstäben des BFH und der ImmoWertV, um die Anforderungen des Finanzamts vollumfänglich zu erfüllen.
"Das Gutachten von Herrn Hildermann konnte dem Finanzamt schlüssig eine Restnutzungsdauer von 25 statt 50 Jahren nachweisen. Dadurch haben wir unsere jährliche Abschreibung verdoppelt. Eine Investition, die sich sofort ausgezahlt hat."Zufriedene Mandanten
Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast noch für dieses Jahr.
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