Restnutzungsdauer Gutachten

Restnutzungsdauer-Gutachten: Steuern sparen durch höhere AfA

Rechtssicherer Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer (RND) gegenüber dem Finanzamt, um Ihre steuerliche Gebäudeabschreibung sofort und dauerhaft zu erhöhen.

DIN EN ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERT
MITGLIED IM GUTACHTERAUSSCHUSS ÜBERLINGEN
ÜBER 15 JAHRE ERFAHRUNG
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Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt.

Das Finanzamt setzt für die Gebäudeabschreibung (AfA) bei Immobilieneigentum pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) oder bei Altbauten 40 Jahren (2,5 % AfA) an. Doch viele Immobilien haben aufgrund ihres Baujahrs, ihres Erhaltungszustands oder spezifischer Mängel eine deutlich kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer.

Durch ein sachverständiges Gutachten zur Restnutzungsdauer weisen wir dem Finanzamt rechtssicher nach, dass das Gebäude schneller abschreibt, wodurch Sie Ihre jährliche Steuerlast signifikant senken können.

Darum lohnt sich ein RND-Gutachten:

Direkte Steuerersparnis

Erhöhen Sie Ihren jährlichen AfA-Satz von 2 % auf beispielsweise 3 % oder 4 % – das bedeutet tausende Euro Ersparnis pro Jahr.

Schneller Return on Investment

Die Kosten für das Gutachten amortisieren sich in der Regel bereits im ersten oder zweiten Jahr der höheren Abschreibung.

Konformität mit dem BFH

Unsere Gutachten basieren auf den strengen Maßstäben des BFH und der ImmoWertV, um die Anforderungen des Finanzamts vollumfänglich zu erfüllen.

"Das Gutachten von Herrn Hildermann konnte dem Finanzamt schlüssig eine Restnutzungsdauer von 25 statt 50 Jahren nachweisen. Dadurch haben wir unsere jährliche Abschreibung verdoppelt. Eine Investition, die sich sofort ausgezahlt hat."
Zufriedene Mandanten
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer

Reduzieren Sie Ihre Steuerlast noch für dieses Jahr.

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Ihr Gutachter
Andreas Hildermann

Andreas Hildermann

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Als anerkannter Sachverständiger stehe ich für absolute Neutralität und höchste methodische Präzision. Ich garantiere Ihnen ein gerichtsfestes und behördlich voll anerkanntes Gutachten.
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