Immobilienbewertung bei Pflegebedarf & Betreuung
Schnelle Gewissheit und amtliche Anerkennung.
Die Unterbringung eines Familienmitglieds in einer Pflegeeinrichtung zwingt Angehörige häufig dazu, den Wert von Bestandsimmobilien transparent offenzulegen oder diese zu veräußern. Hierbei verlangen Sozialämter oder das zuständige Betreuungsgericht (bei eingesetzten Betreuern) eine exakte Begutachtung des Marktwerts, um den Verkaufsprozess offiziell genehmigen zu lassen ("Betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht").
Wir erstellen als DIN EN ISO 17024 zertifizierte Immobiliengutachter Verkehrswertgutachten, die das Betreuungsgericht unmittelbar und ohne Rückfragen akzeptiert. Dadurch werden Pflegekosten gedeckt und Betreuer von persönlichen Haftungsrisiken entbunden.
Ihr Schutz im gerichtlichen Veräußerungsverfahren
Reibungslose Genehmigungen
Unsere Gutachten werden von allen deutschen Betreuungsgerichten anerkannt. Wir wissen genau, welche formellen Anforderungen die Rechtspfleger stellen.
Schutz vor Nachforderungen
Wer als Betreuer eine Immobilie unter Wert verkauft, macht sich schadensersatzpflichtig. Das Gutachten schützt den Betreuer durch den dokumentierten Marktwert.
Schnelle Handlungsfähigkeit
Wenn die Heimkosten drücken, muss es voran gehen. Wir priorisieren diese Fälle und garantieren eine zügige, verlässliche Bearbeitung.
"Als rechtlicher Betreuer meines demenzkranken Vaters stand ich unter enormem Druck der Behörden. Herr Hildermann hat absolut unkompliziert, menschlich und fachlich überragend gehandelt. Das Betreuungsgericht hat den Verkauf dank des Gutachtens in Rekordzeit durchgewunken."Zufriedener Klient
Häufige Fragen zur Dokumentation für das Betreuungsgericht
Rechtssicherheit und Entlastung für Betreuer und Angehörige.
Sprechen Sie noch heute mit uns, um den nächsten notwendigen Schritt mit den Behörden zu klären.
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