Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung
Die Bewertungsverfahren der Finanzämter im Erbfall basieren oft auf stark vereinfachten Massenbewertungsverfahren. Dabei bleiben wertmindernde Faktoren meist völlig unberücksichtigt.
Ein Renovierungsstau, schlechte Ausstattung oder rechtliche Belastungen werden ignoriert. Das Ergebnis: Eine massiv überhöhte Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Als zertifizierter Gutachter führe ich den sogenannten Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Dieses Verkehrswertgutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts herangezogen und im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Auf einen Blick: Bewertung bei Erbschaft
- Problem: Pauschale Finanzamt-Bewertungen ignorieren oft Bauschäden und individuelle Wertminderungen.
- Lösung: Verkehrswertgutachten als rechtssicherer "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
- Ergebnis: Durchschnittliche Senkung der Erbschafts- oder Schenkungsteuer im 4- bis 5-stelligen Bereich.
- Anerkennung: 100% gerichtsfest und finanzamt-konform durch DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung.
Vergleich der Ansätze
| Merkmal | Finanzamt (Typisiertes Verfahren) | Sachverständigen-Gutachten |
|---|---|---|
| Bauschäden / Sanierungsstau | Werden meist pauschal oder gar nicht beachtet | Werden exakt berechnet und wertmindernd angesetzt |
| Besondere Merkmale | Bleiben oft unberücksichtigt (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch) | Werden rechtlich und wirtschaftlich in vollem Umfang bewertet |
| Steuerlast | Häufig deutlich überhöht | Basiert auf dem tatsächlichen, realistischen Marktwert |
Steuerlast senken. Erbengemeinschaften einigen.
Geringere Steuerlast
Wir decken wertmindernde Baumängel und Besonderheiten auf, die das Finanzamt übersieht. Oft lassen sich so Steuern im 5- oder 6-stelligen Bereich sparen.
Klarheit in der Erbengemeinschaft
Bei Auszahlungen an Miterben verhindert ein neutrales, gerichtlich anerkanntes Gutachten familiäre Streitigkeiten und schafft eine unanfechtbare Berechnungsgrundlage.
Zertifizierte Sicherheit
Nur Gutachten nach DIN EN ISO 17024 verfügen über die uneingeschränkte Anerkennung, die zur steuerlichen Entlastung zwingend notwendig ist.
"Das Finanzamt hatte das Haus unserer Eltern fast 30% zu hoch eingeschätzt. Mit dem detaillierten Gutachten von Herrn Hildermann konnten wir den Steuerbescheid erfolgreich anfechten und uns einen sehr hohen Betrag an Erbschaftssteuer sparen."
Häufige Fragen zur Bewertung bei Erbschaft
Schützen Sie Ihr Erbe vor unnötigen Steuerlasten.
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, ob ein Gegengutachten für Sie sinnvoll ist.
In 3 Schritten zum Gutachten
Erstgespräch
Wir klären Ihr Anliegen und den Umfang der Bewertung – unverbindlich und kostenfrei.
Ortstermin
Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und nehme alle wertrelevanten Daten auf.
Gutachtenerstellung
Sie erhalten ein gerichtsfestes, detailliertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
"Häufig zeigt uns erst der Verlust, was die Dinge wirklich wert sind. Ich helfe Ihnen gewinnbringend zu handeln."Andreas Hildermann
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