Immobilienbewertung für Gewerbe und Betriebsvermögen

Immobilienbewertung für Steuer & Finanzamt

Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen oder AfA-Nachweis. Wir liefern belastbare Teilwert- und Verkehrswertgutachten.

DIN EN ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERT
MITGLIED IM GUTACHTERAUSSCHUSS ÜBERLINGEN
ÜBER 15 JAHRE ERFAHRUNG
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Betriebsvermögen sicher bewerten.

Bei der Übertragung von Immobilien ins Privatvermögen, bei Umstrukturierungen oder für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (AfA) fordert das Finanzamt oft einen objektiven Wertnachweis. Pauschalierte Bewertungsverfahren des Finanzamtes führen dabei häufig zu ungünstigen steuerlichen Belastungen.

Durch ein fundiertes Verkehrswertgutachten können wir steuerliche Überbewertungen korrigieren. Unsere Gutachten nach § 194 BauGB und § 198 BewG sind als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts vollumfänglich asnerkannt.

Warum ein Gutachten für Steuern & Gewerbe?

Steuerlast minimieren

Zahlen Sie nicht mehr Steuern als nötig. Ein detailliertes Wertgutachten weist oft einen niedrigeren Teilwert aus als das standardisierte Finanzamtsverfahren.

Finanzamtskonform

Unsere Gutachten werden nach den strengen normierten Kriterien erstellt und sind damit rechtssicher bei allen Finanzbehörden.

Gewerbliche Spezialitäten

Ertragsorientierte Bewertung von Produktionshallen, Bürokomplexen, Anlageimmobilien und gemischt genutzten Objekten.

"Die Überführung unserer Gewerbeimmobilie ins Privatvermögen war steuerlich äußerst heikel. Das Gutachten hat uns vor einer drastischen finanziellen Fehlbelastung bewahrt und wurde vom Finanzamt anstandslos akzeptiert."
Zufriedener Unternehmer
Wissenswertes

Häufige Fragen zu steuerlichen Gutachten

Verschenken Sie kein Geld ans Finanzamt.

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welches Gutachten für Ihre steuerliche Situation am besten passt.

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Ihr Gutachter
Andreas Hildermann

Andreas Hildermann

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Als anerkannter Sachverständiger stehe ich für absolute Neutralität und höchste methodische Präzision. Ich garantiere Ihnen ein gerichtsfestes und behördlich voll anerkanntes Gutachten.
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