Immobilienbewertung für Steuer & Finanzamt
Betriebsvermögen sicher bewerten.
Bei der Übertragung von Immobilien ins Privatvermögen, bei Umstrukturierungen oder für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (AfA) fordert das Finanzamt oft einen objektiven Wertnachweis. Pauschalierte Bewertungsverfahren des Finanzamtes führen dabei häufig zu ungünstigen steuerlichen Belastungen.
Durch ein fundiertes Verkehrswertgutachten können wir steuerliche Überbewertungen korrigieren. Unsere Gutachten nach § 194 BauGB und § 198 BewG sind als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts vollumfänglich asnerkannt.
Warum ein Gutachten für Steuern & Gewerbe?
Steuerlast minimieren
Zahlen Sie nicht mehr Steuern als nötig. Ein detailliertes Wertgutachten weist oft einen niedrigeren Teilwert aus als das standardisierte Finanzamtsverfahren.
Finanzamtskonform
Unsere Gutachten werden nach den strengen normierten Kriterien erstellt und sind damit rechtssicher bei allen Finanzbehörden.
Gewerbliche Spezialitäten
Ertragsorientierte Bewertung von Produktionshallen, Bürokomplexen, Anlageimmobilien und gemischt genutzten Objekten.
"Die Überführung unserer Gewerbeimmobilie ins Privatvermögen war steuerlich äußerst heikel. Das Gutachten hat uns vor einer drastischen finanziellen Fehlbelastung bewahrt und wurde vom Finanzamt anstandslos akzeptiert."Zufriedener Unternehmer
Häufige Fragen zu steuerlichen Gutachten
Verschenken Sie kein Geld ans Finanzamt.
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, welches Gutachten für Ihre steuerliche Situation am besten passt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
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